Gothenweg 8 e-g - 17419 Seebad Ahlbeck
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Ferienhof Schulz
Jägersberg 13
17419 Seebad Ahlbeck

hier können Sie unsere AGB downloaden

 


1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Ferienhof Schulz. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast des Ferienhof oder im Internetauftritt des Ferienhof einsehbar.
 
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser- oder Wohnungen, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhof Schulz.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 


2. Vertragsabschluss

 

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung von Häusern oder Wohnungen vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch den Ferienhof Schulz kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn Häuser, Wohnungen oder Zimmer bestellt und bereitgestellt sind und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind der Ferienhof Schulz, vertreten durch Frau Katrin Schulz und Herrn Michael Schulz, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.

 


3. Leistungen, Preise und Zahlungen

 

3.1. Der Ferienhof Schulz ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchte Häuser oder Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Abstellplätze für PKW, Fahrräder und Motorräder im Hof stehen dem Gast über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise zu zahlen. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des Ferienhof Schulz ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Ferienhof Schulz berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Ferienhof Schulz allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5. Die Preise können von dem Ferienhof Schulz ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Häuser, Wohnungen oder Zimmer, der Leistung des Ferienhof Schulz oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Ferienhof Schulz dem zustimmt.

3.6. Der Ferienhof Schulz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

 


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Ferienhof Schulz geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienhof Schulz. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferienhof Schulz oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen dem Ferienhof Schulz und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ferienhof Schulz auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Ferienhof Schulz ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Ferienhof Schulz oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Häusern, Wohnungen oder Zimmern hat der Ferienhof Schulz die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Häuser, Wohnungen oder Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Ferienhof Schulz entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren vor Anreise: 80 % — bei Nichtanreise: 100% — des gesamten Rechnungsbetrages.

 


5. Rücktritt des Ferienhof Schulz

 

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Ferienhof Schulz in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Häuser, Wohnungen oder Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienhof Schulz auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Ferienhof Schulz gesetzten angemessenen Nach- frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Ferienhof Schulz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist der Ferienhof Schulz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Ferienhof Schulz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Häuser, Wohnungen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Ferienhof Schulz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhof Schulz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhof Schulz zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

5.4. Der Ferienhof Schulz hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhof Schulz entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 


6. Haus-, Wohnungsbereitsstellung, -übergabe und -rückgabe

 

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Häuser oder Wohnungen.

6.2. Check in: Die Häuser oder Wohnungen können zwischen 15 und 18 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Ferienhof Schulz abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits gelagert werden. Sollte die Häuser oder Wohnungen bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Der Ferienhof Schulz ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, die Häuser oder Wohnungen ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Häuser oder Wohnungen des Ferienhof Schulz spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.

 


7. Haftungen

 

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Ferienhof Schulz für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Der Ferienhof Schulz haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Ferienhof Schulz bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Ferienhof Schulz bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhof Schulz auftreten, wird der Ferienhof Schulz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Ferienhof Schulz Anzeige macht.

7.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gothenweg 8 e-g / Jägersberg 13 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet der Ferienhof Schulz nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Ferienhof Schulz. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 


8. Schlussbestimmungen

 

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Ferienhof Schulz: Seebad Ahlbeck.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in dem Ferienhof Schulz unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.